Gestern veröffentlichte das Staatsanzeiger (BOE) die Königlicher Erlass 920/2017, durch die es geregelt wird ab dem 20. Mai von 2018 die technische Überwachung von Fahrzeugen (ITV). Zweck dieses königlichen Erlasses ist die Umsetzung der Richtlinie 2014/45/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in das spanische Rechtssystem über die wiederkehrende technische Überprüfung von Kraftfahrzeugen und deren Anhängern. Durch diese Richtlinie 2009/40/CE wird aufgehoben und die Königlichen Erlasse 2042/1994 und 224/2008, durch die das ITV bisher geregelt wurde, neu gefasst.
Ab Seite 18 die Änderungen, die es für die Verordnung über historische Fahrzeuge vorsieht, die durch das Königliche Dekret 1247/1995 genehmigt wurde, werden veröffentlicht. Der auffälligste von allen (Sie können den Rest des Gesetzes konsultieren hier klicken) bezieht sich auf die Erhöhung des Dienstalters für die Erteilung der historischen Zulassung für einen bestimmten Oldtimer, Was passiert, um 30 Jahre alt zu sein? ab Herstellung oder Erstzulassung.
Darauf haben wir gewartet Für eine lange Zeit: So sehr es wehtut, die International Federation of Antique Vehicles (FIVA) definiert ein antikes Fahrzeug als eines, das mindestens 30 Jahre alt ist, und dies ist der im Rest Europas akzeptierte Standard. Daher war die diesbezügliche Änderung der spanischen Rechtsvorschriften eine Frage der Zeit. Die Besitzer von 'Youngtimer (ich schließe mich ein) werden sie ohne besondere Zugeständnisse der Verwaltung über den Straßensteuerrabatt in den Gemeinden, die ihn gewährt haben, weiter verwöhnen müssen.
Das neue Königliche Dekret, das Sie einsehen können hier klicken, Es wird in Kraft treten nächsten 20. Mai 2018.